Abfuhr der kompostierbaren Abfälle aus Haushalten
Sammeltag: |
Mittwoch (wöchentliche Grünabfuhr, nur für die Monate Dezember bis und mit März gilt ein zweiwöchentlicher Turnus) |
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Bereitstellungsort: |
Strassen- bzw. Trottoirrand |
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Bereitstellungszeit: |
frühestens am Vorabend vom Sammeltag, Container sind nach der Entleerung wieder vom öffentlichen Grund zu entfernen. |
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Zulässige Behältnisse: |
Grüncontainer oder Bündel (eigene Behälter sind mit dem Grüngutaufkleber zu kennzeichnen) |
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Zulässiges Material: |
Rasen, Pflanzen-, Strauch- und Baumschnitt, Rinde, Laub, Schilf, Heu und Stroh Schnittblumen, Topfpflanzen und alte Blumenerde Kleintiermist und Stallmist Speisereste (nur in kleinen Mengen) Tee- und Kaffeerückstände (mit Papierfilter) Rüstabfälle von Gemüse und Obst Verdorbenes Gemüse und Obst Ernterückstände, Trester Eierschalen
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Unzulässiges Material: |
Anorganische Abfälle wie Steine, Glas, Keramik, Metalle, Batterien, Textilien, Kunststoffe, Medikamente, Pflanzenschutzmittel Staubsaugerinhalt, Asche, Klärschlamm Papier und Textilreste, Verbundmaterialien (z.B. Windeln), Plastiktüten und Verpackungen Kleintierkadaver, Katzensand Stark gesalzene Speisereste, Wurstwaren und grosse Knochen Backwaren
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Gebührenmarken für Kehricht sowie Grünabfälle können bei der Gemeindeverwaltung, bei der Post, im Ospelt Supermarkt und in zahlreichen weiteren Geschäften in Liechtenstein gekauft werden.
Bitte beachten Sie mögliche kurzfristige Änderungen der Abfuhr unter der Rubrik Gemeindenews.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.abfalltransport.li