Abfuhr der kompostierbaren Abfälle aus Haushalten
Sammeltag: |
Mittwoch (wöchentliche Grünabfuhr, nur für die Monate Dezember bis und mit März gilt ein zweiwöchentlicher Turnus) |
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Bereitstellungsort: |
Strassen- bzw. Trottoirrand |
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Bereitstellungszeit: |
frühestens am Vorabend vom Sammeltag, Container sind nach der Entleerung wieder vom öffentlichen Grund zu entfernen. |
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Zulässige Behältnisse: |
Grüncontainer oder Bündel (es können nur Normbehälter entleert werden. Diese sind mit dem Grüngutaufkleber zu kennzeichnen) |
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Zulässiges Material: |
Rasen, Pflanzen-, Strauch- und Baumschnitt, Rinde, Laub, Schilf, Heu und Stroh Schnittblumen, Topfpflanzen Kleintiermist Tee- und Kaffeerückstände (ohne Papierfilter) Rüstabfälle von Gemüse und Obst Verdorbenes Gemüse und Obst Ernterückstände, Trester nur unverarbeitet Eierschalen
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Unzulässiges Material: |
Biosäcke/Kompostsäcke biologisch abbaubare Kunststoffersatzprodukte (z.B. Geschirr, Kaffeekapseln) Anorganische Abfälle wie Steine, Glas, Keramik, Metalle, Batterien, Textilien, Kunststoffe, Medikamente, Pflanzenschutzmittel Staubsaugerinhalt, Asche, Klärschlamm Papier und Textilreste, Verbundmaterialien (z.B. Windeln), Plastiktüten und Verpackungen Kleintierkadaver, Katzensand Speisereste, Wurstwaren, Fleisch, Käse, Knochen Backwaren, gekochte Maische ( Bierbrauen) generell alles, was verarbeitet wurde.
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Gebührenmarken für Kehricht sowie Grünabfälle können bei der Gemeindeverwaltung, bei der Post, im Ospelt Supermarkt und in zahlreichen weiteren Geschäften in Liechtenstein gekauft werden.
Bitte beachten Sie mögliche kurzfristige Änderungen der Abfuhr unter der Rubrik Gemeindenews.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.abfalltransport.li