Aufgaben
Der Gemeinderat ist gemäss Gemeindeordnung Artikel 9ff Führungs- und Vollzugsorgan der Gemeinde und besteht aus der/dem GemeindevorsteherIn und acht weiteren Mitgliedern. Der Gemeinderat nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr (Auszug):
- Organisation der Verwaltung;
- Wahl von Kommissionen;
- Führung des Gemeindehaushaltes und Finanzplanung;
- Genehmigung der Gemeinderechnung und Entlastung der Organe;
- Erlass von Bauordnung und Zonenplan;
- Vergabe von öffentlichen Arbeiten und Lieferungen;
- Erlass von Reglementen und Beschlussfassung über den Abschluss von Verträgen;
- Bestellung von Gemeindepersonal und Festlegung der Besoldung;
- Erteilung des Gemeindebürgerrechts an inländische Bewerber;
- Beitritt zu oder Austritt aus Zweckverbänden.
Anträge an den Gemeinderat werden hauptsächlich von den Abteilungen Bauverwaltung, Gemeindekasse, Gemeindekanzlei und Gemeindevorstehung eingereicht. Zudem haben Parteifraktionen sowie Einwohnergemeinschaften die Möglichkeit, Anträge via Gemeindevorstehung oder Gemeindekanzlei zu oben genannten Aufgaben einzureichen. Eine ausführliche Aufgabenliste sowie weitere Informationen zum Gemeinderat kann in der Gemeindeordnung nachgelesen werden.