Jeweils im März erhalten die steuerpflichtigen Personen von der Gemeindesteuerkasse das amtliche Formular zur Steuererklärung zugesendet.
Bei Fragen erteilt Ihnen das Team der Gemeindekasse gerne während den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses telefonisch und am Schalter Auskunft betreffend Steuererklärung, Steuerberechnungen und weiteren Formularen.
Fristerstreckung
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den vorgegebenen Abgabetermin einzuhalten, können Sie ein begründetes Gesuch zur Fristerstreckung stellen. Voraussetzung für die Gewährung und Gültigkeit einer Fristerstreckung von mehr als einem Monat ist die Vorauszahlung von 80 Prozent der Vorjahressteuer.
Den Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist können Sie online unter formulare.ruggell.li ausfüllen.
Kontakt
Gemeindekasse, Rathaus
Poststrasse 1
9491 Ruggell
Tel. +423 377 49 20
info@ruggell.li