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Kundmachung


 

Vergabe Baurecht

Der Gemeinderat Ruggell hat in seiner Sitzung vom 11. Juni 2025 die Vergabe der Baurechtsparzelle Nr. 1052 mit einem Ausmass von 2‘498m2 an den Entsorgungszweckverband der Gemeinden Liechtensteins für die Realisierung des geplanten Abwasserpumpwerkes einstimmig genehmigt.

Siehe beiliegendes pdf-Dokument.


 

Gemeinderechnung 2024

Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 11. Juni 2025 die Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Ruggell einstimmig genehmigt und den verantwortlichen Organen die Entlastung erteilt.

Siehe beiliegendes pdf-Dokument.


 

Rechtsmittelbelehrung

Referendumsfähige Beschlüsse des Gemeinderates sowie Anordnungen, die gemäss Gesetz oder mit Rücksicht auf schützenswerte Interessen veröffentlicht werden müssen, sind amtlich kundzumachen. Allfällige Referendumsbegehren sind spätestens 14 Tage nach Kundmachung des Beschlusses bei der Gemeindevorstehung anzumelden. Die Frist zur Einreichung der erforderlichen Unterschriften (ein Sechstel der Stimmberechtigten) beträgt einen Monat ab Kundmachung des Beschlusses.

Die amtliche Kundmachung erfolgt durch Veröffentlichung auf dieser Webseite der Gemeinde während der vorgeschriebenen Dauer (in der Regel 14 Tage) oder durch schriftliche Mitteilung an jeden Betroffenen, sofern dies von Gesetzes wegen erforderlich ist. Die amtliche Kundmachung kann zusätzlich durch öffentlichen Anschlag erfolgen. Der Ruggeller Gemeinderat hat hierzu ein gesondertes Kundmachungsreglement erlassen.