Sie überlegen sich ein Haus zu bauen
Für alle Personen, die im Hoheitsgebiet der Gemeinde planen und bauen wollen, ist das Amt für Bau und Infrastruktur (ABI) des Landes die zuständige Anlaufstelle. Die Abteilung Baurecht vollzieht die Bestimmungen des Baugesetzes und erteilt die Baubewilligungen. Im Weiteren stellt das Amt gemeinsam mit der Gemeindebauverwaltung den rechtskonformen Vollzug der Bauausführung sicher.
Das ABI ist als zentrale Baubehörde auch für die Koordination mit anderen Amts- und Fachstellen zuständig. Die Gemeinde wird in die Koordination einbezogen und entscheidet im Rahmen ihres eigenen Wirkungskreises auf der Basis ihrer Gemeindebauordnung und des Zonenplans. Verfahrenstechnisch ist dabei aber nicht mehr der Gemeinderat zuständig, sondern der Gemeindevorsthung. Davon ausgenommen sind nur Bauvorhaben, die ausserhalb der eigentlichen Bauzone situiert und geplant sind bzw. eine Ausnahme von den Vorschriften der Gemeindebauordnung beanspruchen. Das ABI selbst nimmt keine Überprüfung der zonenrechtlichen Bestimmungen vor. Alle baubewilligungs- und anzeigepflichtigen Bauvorhaben sind auf der Basis der amtlichen Formulare Baugesuche einzureichen.
Wichtige Kontaktadresse
Amt für Bau und Infrastruktur