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Beglaubigungen

Hauptverantwortliche und Stellvertretung

Judith Augsburger

Tatjana Büchel


 

Judith Augsburger

Sekretärin der Gemeindevorstehung

judith.augsburger@ruggell.li
+423 377 49 35

Tatjana Büchel

Gemeindesekretärin

tatjana.buechel@ruggell.li
+423 377 49 31




 

Aufgaben und Gebühren

Der Landtag hat das Gesetz über die Vermittlerämter per 1. Juli 2015 aufgehoben und das Gemeindegesetz abgeändert. Neu können in jeder Gemeinde des Landes zwei Gemeindeangestellte Unterschriften beglaubigen, da die Vermittler seit 1. Juli 2015 nicht mehr im Amt sind. Die anderen Aufgaben der Vemittlerämter liegen neu in der Zuständigkeit des Landgerichts.

Seit dem 1. Juli 2015 können somit amtliche Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen, Buchauszügen, Abschriften und dergleichen bei der Gemeindekanzlei vorgenommen werden. Bürger können so bequem vor Ort in der Gemeinde ihre Unterschrift beglaubigen lassen. Zusätzlich bieten wir Hausbesuche an – wie es auch die Vermittler in der Vergangenheit taten.

Das Unterschreiben eines entsprechenden Schriftstücks erfolgt in Gegenwart der bevollmächtigen Gemeindemitarbeitenden. Die Identität der Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, wird durch Vorlage des Reisepasses oder der Identitätskarte geprüft. Die Beglaubigung bezieht sich nicht auf den Urkundeninhalt, sondern ausschliesslich auf die Echtheit der Unterschrift. Die bevollmächtigten Gemeindemitarbeitenden haben hinsichtlich des Inhalts des vorgelegten Dokuments keine Prüfungspflicht. Unterschriften können bei den Gemeinden nicht hinterlegt werden.

In der Gemeinde Ruggell hat der Gemeinderat Judith Augsburger und Tatjana Büchel ermächtigt, Unterschriften beglaubigen zu dürfen:

Verantwortung:
Judith Augsburger, Sekretärin der Gemeindevorstehung
Telefon direkt: +423 377 49 35

Stellvertretung:
Tatjana Büchel, Gemeindesekretärin
Telefon direkt: +423 377 49 31

Beglaubigungen sind während der regulären Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung möglich. Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir jedoch, einen Termin zu vereinbaren.

In allen Gemeinden gelten folgende Gebühren:

Beglaubigung pro Unterschrift  CHF   10.00
Beglaubigung von Abschriften (Kopie), pro Seite CHF     4.00
Zusatzgebühr für Hausbesuche  CHF 100.00

Amtliche Beglaubigungen können alternativ auch weiterhin beim Fürstlichen Landgericht sowie beim Grundbuchamt angefragt werden.