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Montag, 22. Feb 2016 - Gemeindeverwaltung

Neues Grundverkehrsgesetz per 1. März 2016

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Mit der Änderung des Grundverkehrsgesetzes per 1. März 2016 endet die Zuständigkeit der Gemeinde-Grundverkehrskommission als Entscheidungsträgerin in Sachen Grundstückserwerb. Die letzte Sitzung findet am 29. Februar 2016 statt.

Neue Grundverkehrsbehörde wird das Amt für Justiz des Landes, welche künftig für sämtliche grundverkehrsrechtlichen Genehmigungen zuständig sein wird.

Durch die Gesetzesänderung wird eine Zentralisierung, da nur noch eine Behörde zuständig ist und damit auch eine Vereinfachung des inländischen Grundverkehrs erreicht.