Mittwoch, 24. Aug 2016 - Mitteilungen
Drohnen: Rechte und Schutz der Privatsphäre

Die Datenschutzgesetzgebung ist auch für die Verwendung von Drohnen anwendbar, wie auch das Schweizerische Luftfahrtrecht. In Zusammenarbeit mit dem Amt für Bau und Infrastruktur (Zivilluftfahrt) und der Landespolizei hat die Datenschutzstelle die wichtigsten Informationen zur Verwendung von Drohnen auf ihrer Internetseite zusammengestellt.
Nebst den allgemeinen Voraussetzungen und den Zuständigkeiten wird insbesondere auch über die Rechte der Betroffenen und den Schutz der Privatsphäre informiert. Weitere Informationen finden Sie dazu auf www.ruggell.li.