Mittwoch, 17. Jun 2020 - Mitteilungen
Grabenräumung im Ruggeller Riet

Die Entwässerungsgraben müssen bis am
Mittwoch, 1. Juli 2020
ausgemäht und ausgeräumt werden. Grabenschnitte welche der Öko-Bewirtschaftung unterliegen, dürfen erst nach dem 15. Juni 2020 ausgemäht werden. Nach dem 2. Juli 2020 wird die Räumung durch die Gemeinde vorgenommen und der entstandene Aufwand den Besitzern in Rechnung gestellt.
Die Rietgräben im Naturschutzgebiet müssen nicht von den Anstössern geräumt werden. Diese Gräben werden vom Landesforstamt geräumt.