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Mittwoch, 05. Jun 2024 - Mitteilungen

Grabenräumung im Ruggeller Riet

grabenräumung

Die Entwässerungsgräben müssen bis am

Montag, 1. Juli 2024

ausgemäht und ausgeräumt werden. Grabenschnitte welche der Öko-Bewirtschaftung unterliegen, dürfen erst nach dem 15. Juni 2024 ausgemäht werden. Nach dem 2. Juli 2024 wird die Räumung durch die Gemeinde vorgenommen und der entstandene Aufwand den Besitzern in Rechnung gestellt.

Die Rietgräben im Naturschutzgebiet müssen nicht von den Anstössern geräumt werden. Diese Gräben werden vom Landesforstamt geräumt.