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Montag, 26. Mai 2025 - Umwelt und Entsorgung

Grabenräumung im Ruggeller Riet

grabenräumung

Die Entwässerungsgräben müssen bis am

Dienstag, 1. Juli 2025

ausgemäht und ausgeräumt werden. Grabenschnitte welche der Öko-Bewirtschaftung unterliegen, dürfen erst nach dem 15. Juni 2025 ausgemäht werden. Nach dem 2. Juli 2025 wird die Räumung durch die Gemeinde vorgenommen und der entstandene Aufwand den Besitzern in Rechnung gestellt.

Die Rietgräben im Naturschutzgebiet müssen nicht von den Anstössern geräumt werden. Diese Gräben werden vom Landesforstamt geräumt.