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Presseartikel

 
Samstag, 26. Nov 2016

Biber vs. Bevölkerungsschutz: Eingriff im Naturschutzgebiet nötig

Schäden Für die einen «jöö», für die anderen ein ernstzunehmendes Problem: Im Naturschutzgebiet beim Säga-Weiher Triesen soll die Landschaft umgestaltet werden. Dies, um Biber zu verjagen, die sich an Dammanlagen zu schaffen machen.

Von Ruggell bis zum südlichsten Zipfel von Balzers hat sich der Biber mittlerweile ausgebreitet. Überall, wo es Wasserflächen gibt, können Biberspuren beobachtet werden. «Der Konflikt zwischen Biber und Hochwasserschutz ist in Liechtenstein ausserordentlich gross», betont Elmar Ritter, Bereichsleiter Wasserbau beim Amt für Bevölkerungsschutz. In Liechtenstein sollen laut Schätzungen rund 30 bis 40 Biber leben. Das Problem: Durch unsere begrenzten Platzverhältnisse sowie durch den enormen Siedlungsdruck der letzten Jahrzehnte ist den Gewässern in Liechtenstein nur sehr wenig Platz eingeräumt worden. Damit die Hochwassersicherheit im Talraum gewährleistet werden kann, wird das bei Niederschlägen anfallende Wasser bei jeder Rüfe am Hangfuss in den sogenannten Schlammsammlern bzw. Retentionsanlagen aufgefangen. Dort werden die Abflussspitzen so stark gedrosselt, dass die Wassermengen meist schadlos durchs Siedlungsgebiet abgeleitet werden können. Dieses System entspreche den Vorgaben des modernen Hochwasserschutzes – es gehe darum, das Wasser möglichst an Ort und Stelle zurückzuhalten, erklärt Elmar Ritter.

Säga-Weiher wird umgestaltet

Wenn aber Biber anfangen, die Schlammsammler nach ihrem Gusto umzugestalten, wird es kritisch und teuer. Nachdem bereits im vergangenen Jahr in Nendeln und in Schaan Massnahmen ergriffen wurden, ist nun der Hochwasser-Retentionsraum im Gebiet Heilos-Säga in Triesen an der Reihe. Dort lebt derzeit mindestens ein Biber. Die Dammkonstruktionen in dem Gebiet sind laut Ritter sehr speziell, Reparaturen unverhältnismäs-sig teuer. Doch da es sich um die grösste Anlage im Land handelt, hätte ein Dammbruch fatale Folgen. Die Behörden haben deshalb reagiert und bereits beim oberen Schlammsammler der Badtobelrüfe ein Gitter zum Schutz vor Biberschäden angebracht. Doch das reicht noch nicht. Deshalb sind die Behörden derzeit dabei, das gesamte Gebiet so umzugestalten, dass er für die Biber nicht mehr attraktiv ist. Dies bedeutet, Wasserflächen stark zu reduzieren und exponierte Bauwerke zu schützen. Ziel der Sammlerumgestaltung ist es laut Elmar Ritter, anstelle der Wasserfläche neue wertvolle Biotope im Sinn des Natur- und Landschaftsschutzes zu schaffen. So könnten beispielsweise durch das Anlegen einer schilfbestockten Fläche rund um einen flachen Tümpel eine Vielzahl neuer Lebensräume geschaffen werden. Bei der Ausarbeitung entsprechender Lösungen werden die Wasserbauverantwortlichen durch Naturschutzorganisationen und das Amt für Umwelt unterstützt. Problematisch ist insbesondre der nördliche Heilos-Weiher, welcher seit 1969 unter Naturschutz steht und nur umgestaltet werden darf, wenn die Regierung eine entsprechende Verordnung aufhebt oder abändert. Diese Massnahme werde derzeit geprüft, sagt Elmar Ritter. Die Sache drängt: «Wenn im Gebiet Heilos-Säga keine Massnahmen getroffen werden, muss der grösste und wichtigste Retentionsraum in Liechtenstein aus-ser Betrieb genommen werden», stellt Ritter klar. Bis zur Realisierung der geplanten Neugestaltung muss der für den Hochwasserschutz wichtige Retentionsraum, wenn immer möglich, «biberfrei» gehalten werden – sprich, die Biber müssen eingefangen werden. Ein nicht ganz einfaches Unterfangen: Der Nager liess sich nicht einmal durch den Lockstoff «Bibergeil» bezirzen, auch schmackhaftes Obst liess er links liegen – die aufgestellten Fallen blieben in den vergangenen Monaten leer.

Biber nicht zur Jagd freigeben

In Bezug auf den Umgang mit dem Biber und anderen grossen Wildtieren hat die Regierung ausserdem ein Gesetz erarbeitet. Dieses wird der Landtag in der kommenden Woche in zweiter Lesung beraten. Trotz der Schäden, den Biber zur Jagd freigeben will die Regierung nicht. Auch weiterhin soll es eine Bewilligung für den Fang oder das Töten eines Bibers brauchen. Eine solche Bewilligung kann auch nur dann erteilt werden, solange die Gesamtpopulation in ihrem Bestand nicht gefährdet ist. Wie die Regierung ausserdem ausführt, hält sie es nicht für zielführend, Obergrenzen für Biber einzuführen. Eine solche Regelung würde ein permanentes, lückenloses Erfassen und Zählen aller Individuen erfordern und dies sei schlicht nicht praktikabel, heisst es in einer Stellungnahme. Auch von einer Aufnahme der Biber ins Jagdgesetz will die Regierung absehen, sie möchte die geschützten Arten bewusst über das Gesetz über Natur und Landschaft regeln. Denn, würden die Biber zur Jagd freigegeben, so müsste für deren Schäden die Jagdgemeinschaft aufkommen. Dies, weil dann die Bestimmungen im Jagdgesetz gälten. «Angesichts des dadurch vergrösserten Schadenvergütungspotenzial und den damit verbundenen hohen finanziellen Aufwendungen wäre absehbar, dass in Zukunft verschiedene Reviere nicht mehr verpachtet werden könnten», heisst es vonseiten der Regierung.

«Der Konflikt zwischen Biber und Hochwasser- schutz ist in Liechtenstein ausserordentlich hoch.»

Elmar Ritter

Amt für Bevölkerungsschutz