Freitag, 23. Nov 1906
Grenzverkehrsbegünstigungen für Ruggell
Grenzverkehrsbegünstigung für Ruggell. Die k. k. Finanzlandesdirektion hat über das von der fstl. Regierung befürwortete Gesuch der Gemeinde Ruggell die bis Ende 1906 erteilte Bewilligung, daß die Bewohner dieser Gemeinde und deren Umgebung die bedingt zollfreien Mengen an Brot, Mehl, frischem Fleisch, Käse und frischer Butter ohne Stellung zu einem Zollamte aus der Schweiz über die Ruggeller Rheinfähre einführen dürfen, vorbehaltlich Widerrufes bis Ende 1907 verlängert, nachdem auch seitens der Schweiz gegen diesen Verkehr kein Anstand erhoben worden war.