suche navigation

Presseartikel

 
Dienstag, 24. Sep 2013

Übertritt aus PVS: Die Gemeinden erhalten keine Spezialbehandlung

Deckungslücke Einige Gemeinden überlegen sich derzeit, dem Ruggeller Beispiel zu folgen und die Pensionskasse zu wechseln. Dort erwarten sie jedoch dieselben Rahmenbedingungen wie für normale Unternehmen.

Seit die Gemeinde Ruggell der staatlichen Pensionskasse (PVS) den Rücken gekehrt und beschlossen hat, per Anfang 2014 der Stiftung Sozialfonds beizutreten, spielen auch andere Gemeinden mit diesem Gedanken. Für bereits an diese Pensionskasse angeschlossene Unternehmen und deren Mitarbeitenden habe ein allfälliger Beitritt jedoch keine negative Auswirkungen, beteuerten die Stiftung Sozialfonds sowie die LLB-Vorsorgestiftung gegenüber dem «Volksblatt».

So ist laut Stiftung Sozialfonds zwar nicht auszuschliessen, «dass weitere Gemeinden diesen Schritt ebenfalls in Betracht ziehen werden», doch müssten diese zuerst einen Deckungsgrad von 100 Prozent nachweisen. Diese Deckungslücke auszufinanzieren, liege daher in der Verantwortung der Gemeinden bzw. deren Mitarbeitern.

Gleiche Bedingungen

Somit erfolge ein möglicher Anschluss dieser Gemeinden zu denselben Bedingungen wie bei normalen Arbeitgebern auch. «Eine Spezialbehandlung ehemals an die PVS angeschlossener Gemeinden gibt es selbstverständlich nicht», legt Bruno Matt, Gerschäftsführer der LLB Vorsorgestiftung, unmissverständlich dar. Aber auch die Stiftung Sozialfonds versichert, dass künftige neue Anschlüsse – unabhängig von deren Vorversicherung – ein und demselben Reglement unterliegen: «Es gibt für die bei der PVS (...) angeschlossenen Unternehmen kei ne Spezialbehandlung.» Es fänden auch keinerlei Querfinanzierungen statt, sodass «weder finanzielle Nachteile für unsere angeschlossenen Unternehmen, noch Auswirkungen auf die Vorsorgekapitalien der einzelnen Versicherten» entstünden.

Geringfügiger Einfluss

Die beiden privaten Pensionskassen weisen zugleich jedoch auf einen geringfügigen Einfluss sämtlicher Neuanschlüsse hin. So hat jeder neue Anschluss Auswirkungen auf den aktuellen Deckungsgrad der Kasse. Denn liegt dieser bei über 100 Prozent und es schliesst sich ein neuer Arbeitgeber der Pensionkasse an – selbst wenn dieser einen Deckungsgrad von 100 Prozent ausweist –, sinkt der gesamte Deckungsgrad geringfügig.
Beide privaten Pensionskassen betonen diesbezüglich aber, dass es sich hierbei lediglich um Veränderungen im Promillebereich handelt. Die Stiftung Sozialfonds macht die Dimension dieser Veränderungen mit einem Vergleich deutlich: «Schwankungen an den internationalen Finanzmärkten beeinflussen den Deckungsgrad innert Monatsfrist in weitaus grösserem Ausmass.» Sollten sich also weitere Gemeinden zu einem Wechsel ihrer Pensionskasse entschliessen, hat dies keine Schlechterstellung der dort bereits versicherten Unternehmen zur Folge.